Letztes Update: 2023-07-12 10:00:00 Uhr



Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB)

 

1. Präambel

1.1. Die AGB regeln die Vertragsbeziehungen zwischen der gewerblich handelnden alphaBit digitale Text-und Bildverarbeitungs GmbH, Hohenzollernstr. 11, 30161 Hannover, Deutschland (nachfolgend „alphaBIT“ genannt) und Kunden.

1.2. Vertragssprache ist Deutsch.

 

2. Allgemeine Bestimmungen für alle Leistungen

2.1. Vertragsparteien

Als Kunden werden Unternehmer, Vereine, Privatpersonen sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts akzeptiert.


2.2. Geltung dieser AGB und Änderungen

2.2.1. Diese AGB gelten ausschließlich für alle Leistungen von alphaBIT.

2.2.2. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen erkennt alphaBIT nicht an.

2.2.3. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2.2.4. alphaBIT ist jederzeit berechtigt, für diese AGB oder die besonderen Leistungsbedingungen ein Änderungs- oder Ergänzungsangebot zu unterbreiten. Hat der Kunde im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg gewählt, können die Änderungen oder Ergänzungen auch auf diesem Wege angeboten werden.

2.2.5. Änderung oder Ergänzung müssen angenommen werden, ggf. im Wege der nachfolgend geregelten Zustimmungsfiktion.

2.2.6. Das Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme des Änderungsangebots (Zustimmungsfiktion), wenn

2.2.6.1. das Änderungsangebot erfolgt, um die Übereinstimmung der vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage wiederherzustellen, weil eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder

2.2.6.2. durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf und

2.2.6.3. der Kunde das Änderungsangebot nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abgelehnt hat.

2.2.7. Kunden werden in Textform bei Beginn der Frist darauf hingewiesen, dass die Änderungs- oder Ergänzungsmitteilung als akzeptiert gilt, wenn er schweigt.


2.2.8. Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung

2.2.8.1. bei Änderungen der Nummern 2.2.4 bis 2.2.7 der Geschäftsbedingungen oder

2.2.8.2. bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrags und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen oder

2.2.8.3. bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkommen, oder

2.2.8.4. bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten von alphaBIT verschieben würden.

2.2.8.5. In diesen Fällen wird alphaBIT die Zustimmung des Kunden zu den Änderungen auf andere Weise einholen.

2.2.9. Macht alphaBIT von der Zustimmungsfiktion Gebrauch, kann der Kunde den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird alphaBIT den Kunden in ihrem Änderungsangebot besonders hinweisen.

 

2.3. Leistungen, zugesicherte Eigenschaften und Garantien

2.3.1. alphaBIT schuldet Leistungen zu dem zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses branchenüblichen Stand der Technik.

2.3.2. alphaBIT ist nicht verpflichtet, unentgeltlich ohne Abschluss von Serviceverträgen die Nutzungsmöglichkeiten entsprechend der technischen Entwicklung auszuweiten. 

2.3.3. Die Leistungsdetails und -bestandteile ergeben sich (in der nachfolgenden absteigenden Reihenfolge) aus

2.3.4. den in dem Vertrag getroffenen Vereinbarungen,

2.3.5. der jeweils einschlägigen Feature-Liste,

2.3.6. den jeweils einschlägigen besonderen Leistungsbedingungen,

2.3.7. den jeweils einschlägigen besonderen Bestimmungen dieser AGB und 2.3.8. den allgemeinen Bestimmungen dieser AGB.

2.3.9. Sofern Produkten besonders beschriebene Eigenschaften zugeordnet werden, stellen diese Eigenschaften eine Leistungsbeschreibung dar, die nicht im Sinne einer zugesicherten Eigenschaft oder einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie zu verstehen sind. Entsprechende Eigenschaften werden nicht zugesichert und entsprechende Garantien nicht vereinbart.

 

2.4. Änderungsvorbehalt

2.4.1. alphaBIT hat das Recht, die versprochenen Leistungen zu ändern oder hiervon abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von alphaBIT für den Kunden zumutbar ist.

2.4.2. Zumutbar ist die Änderung oder die Abweichung, wenn der Kunde nicht schlechter oder bessergestellt oder von der Leistung nicht wesentlich abgewichen wird.

 

2.5. Lizenzen und Zugang zum CMS

Der Zugang zu dem CMS kann ausschließlich mit einem alphaNEXT Key (einmaliger, kryptischer, digitaler Schlüssel der einer festen Domain zugeordnet ist) stattfinden, der mit einer gültigen Lizenz verknüpft ist. Key und Lizenz sind nicht auf andere Domains oder Subdomains übertragbar. Sofern der Kunde weitere Domains oder Subdomains mit einer neuen oder der gleichen alphaNEXT Installation nutzen möchte, ist die Buchung einer weiteren Lizenz vonnöten.

2.5.1 Test-Lizenz
Eine zeitlich begrenzte und kostenfreie Test-Lizenz kann nach der Erstinstallation im Backend aktiviert werden. Die Test-Lizenz kann ohne vorherige Registrierung oder Angabe einer Zahlungsmethode verwendet werden und erlaubt dem Kunden Zugang zum CMS für 90 Tage. Nach Ablauf dieses Testzeitraums wird der Zugang zu alphaNEXT Services (wie in Punkt 2.5.3 beschrieben) sowie Funktionen des Backend automatisch entzogen, sofern die Lizenz nicht vorher zu einer LIve-Lizenz umgewandelt wird. Die Live-Lizenz ist auf der Website von alphanext.de buchbar.

2.5.2 Live-Lizenz
Die kostenpflichtige Live-Lizenz kann über die Website von alphanext.de gebucht werden. Sie ist für 12 Monate gültig und wird automatisch von alphaBIT um ein Jahr verlängert, sofern sie nicht vorher vom Kunden in schriftlicher Form gekündigt wird. Sobald eine Lizenz abgelaufen ist, wird automatisch der Zugang zu alphaNEXT Services (wie in Punkt 2.5.3 beschrieben) sowie Funktionen des Backend entzogen.

2.5.3 alphaNEXT Services

Services, für die ein Key und eine gültige Lizenz benötigt wird, sind folgende:
- Abrufen der Inhalte für den alphaNEXT-Feed
- Abrufen der aktuellen Versionen von: alphaNEXT Core, Patches, empfohlener PHP Version, Softwareerweiterungen/Plugins, Templates
- Überprüfung der mit Ihrem alphaNEXT-Key verbundenen Lizenz
- Übermittlung von Zusatzinhalten: neue Templates, neue Plugins, Updates für bereits installierte Plugins und Templates
- Übermittlung von Softwareaktualisierungen
- Bereitstellung von alphaNEXT-Help: Support-Formular im Backend des CMS
- Nutzung sämtlicher Backend Funktionen inkl. der Bedienung des Backend


2.6. Lizenzprüfungen für Software und Softwareerweiterungen (im folgenden "Plugin" oder "Plugins")

2.6.1. alphaBIT setzt in der Software sowie ggf. den Softwareerweiterungen Funktionen ein, mit denen die Berechtigung zur Nutzung der Software sowie von Softwareerweiterungen und der Umfang der jeweiligen Nutzung überprüft werden kann.

2.6.1.1. Hierzu werden Informationen zur Nutzung von Software und Softwareerweiterungen und ihrem Umfang durch den Kunden sowie zu der bzw. den vom Kunden hierfür verwendeten Domain bzw. Domains an alphaBIT übertragen und mit den dort vorhandenen Vertragsdaten verglichen und zu statistischen Zwecken ohne Personenbezogenheit verarbeitet.

2.6.1.2. Stellt alphaBIT fest, dass die Software oder eine Softwareerweiterung anders als bei alphaBIT registriert genutzt wird, ist alphaBIT berechtigt,

2.6.1.2.1. die Nutzung der Software oder Softwareerweiterung mittels Fernzugriff bis zur Klärung und ggf. ordnungsgemäßen Lizenzierung zu deaktivieren, und

2.6.1.2.2. die Daten an den Hersteller der betroffenen Softwareerweiterung weiterzugeben.

 

2.7. Rücktrittsvorbehalt

2.7.1. alphaBIT ist berechtigt, sich vom Vertrag durch Rücktritt oder Kündigung zu lösen, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist; soweit Dauerschuldverhältnisse betroffen sind, ist alphaBIT zur ordentlichen Kündigung auch ohne sachliche Rechtfertigung berechtigt. Unberührt bleibt ebenfalls das Recht zur außerordentlichen Kündigung.

2.7.2. alphaBIT ist berechtigt, sich von Teilen seiner Leistungspflicht durch Rücktritt oder Kündigung zu lösen, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist; soweit Dauerschuldverhältnisse betroffen sind, ist alphaBIT zur ordentlichen Kündigung auch ohne sachliche Rechtfertigung berechtigt. Unberührt bleibt ebenfalls das Recht zur außerordentlichen Kündigung.

2.7.3. Sachlich gerechtfertigt ist die Abänderungen oder die Abweichung in jedem Fall,

2.7.3.1. wenn Dritte, von denen alphaBIT zur Erbringung der eigenen Leistungen Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern oder einstellen,

2.7.3.2. wenn der Kunde seine Sorgfaltspflichten hinsichtlich der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen verletzt,

2.7.3.3. wenn der Kunde falsche Angaben über die Kreditwürdigkeit macht,

2.7.3.4. bei Unmöglichkeit, höherer Gewalt, Streik sowie Naturkatastrophen und

2.7.3.5. bei Pflichtverletzungen von Kunden, soweit dem Kunden eine angemessene Nachfrist zur Erbringung der Pflicht gesetzt worden ist.

2.7.4. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der Vorleistung verpflichtet sich alphaBIT, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung zu informieren und etwaig bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.

 

2.8. Vertragsschluss

2.8.1. Die Bewerbung der Produkte im Internet oder in Katalogen durch alphaBIT stellt eine unverbindliche und freibleibende Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Auftrag) durch Kunden dar. Dies gilt entsprechend für als „freibleibende Angebote“ bezeichnete Schreiben von alphaBIT.

2.8.2. Der Kunde kann einen Auftrag schriftlich, fernmündlich oder in Textform erteilen.

2.8.3. alphaBIT kann das Angebot entweder mündlich oder durch Auftragsbestätigung in Schrift- oder Textform oder durch Lieferung annehmen.

2.8.4. Weicht die Auftragsbestätigung von alphaBIT vom Angebot des Kunden ab, stellt diese ein neues Angebot dar und die Annahme des Angebots erfolgt durch den Kunden zu den in der Auftragsbestätigung genannten Bedingungen, spätestens durch Lieferung.

2.8.5. alphaBIT hat das Recht, ein Angebot abzulehnen.

 

2.9. Vertragslaufzeit und Beendigung

2.9.1. Soweit Dauerschuldverhältnisse betreffend Softwareüberlassung alphaNEXT Live-Lizenz vorliegen, beträgt die Laufzeit des Vertrages zunächst 12 Monate und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht mit einer Frist von 1 Monat zum Ende einer Laufzeit das Vertragsverhältnis in Textform gekündigt wird. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs der Kündigungserklärung beim Vertragspartner.

2.9.2. Die Parteien können das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Entrichtung des Nutzungsentgeltes oder eines erheblichen Teils dieser mehr als 2 aufeinanderfolgende Monate in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Entrichtung des Nutzungsentgeltes in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der das Nutzungsentgelt für zwei Monate erreicht.

2.9.3 Mit der Beendigung des Vertrages bzw. der Kündigung der alphaNEXT Lizenz muss der Nutzer die Software zurückgeben, wobei die Löschung der Software ausgeführt werden muss. Wird die Software nach Beendigung der Vertragslaufzeit nicht deinstalliert und gelöscht, sondern weiter genutzt, entsteht für die Dauer der unberechtigten Nutzung ein Schadensersatzanspruch in gleicher Höhe wie die zuvor gezahlte Gebühr, ohne dass hierdurch ein neues Nutzungsrecht begründet wird. Außerdem entsteht ein Zuschlag für die unberechtigte Nutzung in gleicher Höhe wie die zuvor gezahlte Miete.

 

2.10. Termine und Fristen

2.10.1. Leistungstermine und -fristen für den Beginn der Leistungen sind nur verbindlich, wenn alphaBIT diese ausdrücklich bestätigt und der Kunde rechtzeitig alle in seinem Einfluss liegenden Voraussetzungen zur Ausführung der Leistung durch alphaBIT getroffen hat.

2.10.2. Für den Beginn und die Berechnung von Fristen, die in Bezug zur Laufzeit und zum Ende des Vertrags stehen (z. B. Mindestvertragslaufzeiten), gilt im Zweifel das in der "Auftragsbestätigung" genannte Datum der erstmaligen Leistungsbereitstellung durch alphaBIT.

2.10.3. Bei einem von alphaBIT nicht zu vertretenden, unvorhersehbaren, unvermeidbaren und außerhalb des Einflussbereichs von alphaBIT liegenden Leistungshindernisses verschieben sich die Termine und Fristen um einen angemessenen Zeitraum.

2.10.4. Verzögern sich die Leistungen von alphaBIT, ist der Kunde nur zum Rücktritt berechtigt, wenn alphaBIT die Verzögerung zu vertreten hat und eine vom Kunden gesetzte, angemessene Frist zur Leistung erfolglos verstrichen ist.

 

2.11. Liefertermine/Teillieferung/Lieferfristen/Gefahrtragung

2.11.1. Liefertermine, die der Kunde in seiner Bestellung angibt, bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer Bestätigung.

2.11.2. Teillieferungen sind zulässig, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.

2.11.3. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferfrist setzt voraus, dass der Kunde alle von ihm vereinbarungsgemäß zur Verfügung zu stellenden Informationen, Unterlagen und Gegenstände überlässt. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zum Ablauf der Frist unser Werk oder unser Lager verlassen hat oder wir dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt haben.

2.11.4. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung oder behördlichen Auflagen oder Anordnungen, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Beherrschungsvermögens von alphaBIT liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Lieferung des zu liefernden Gegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei der Zulieferung eintreten.

 

2.12. Allgemeine Mitwirkungspflichten

2.12.1. Der Kunde hat alphaBIT alle erforderlichen Informationen und Unterlagen aus seiner Sphäre zur Verfügung zu stellen. Der Kunde wird den Mitarbeitern von alphaBIT Zugang zu seinen Räumlichkeiten und/oder der vorhandenen informationstechnischen Infrastruktur gewähren, soweit dies zur Erbringung der Leistung erforderlich ist und die vertraglich vereinbarten persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

2.12.2. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungsleistungen trotz Aufforderung von alphaBIT nicht, nicht rechtzeitig oder unvollständig nach und hat er dies zu vertreten, 2.12.2.1. kann alphaBIT ein Angebot unterbreiten, diese Leistungen selbst an Stelle des Kunden zu erbringen,

2.12.2.2. verschieben sich die von der Verzögerung betroffenen Termine und Fristen angemessen, wenn und soweit diese wegen der Verzögerung nicht eingehalten werden können.

2.12.2.3. Etwaige Ansprüche von alphaBIT auf Entschädigung und/oder das Recht, gegebenenfalls zu kündigen oder zurückzutreten, bleiben unberührt.

2.12.3. Besondere Mitwirkungspflichten ergeben sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, auch ergänzend zu den vorstehenden Bestimmungen aus den besonderen Vertragsbedingungen.

 

2.13. Mängelklassifizierung/Klassifizierungsverfahren/Mitwirkung des Kunden

2.13.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird im Rahmen der Gewährleistung und aller Services zwischen folgenden vier Klassen unterschieden:

2.13.1.1. Ein betriebsverhindernder Mangel liegt vor, wenn die Nutzung der jeweiligen Leistung unmöglich oder schwerwiegend eingeschränkt ist.

2.13.1.2. Ein betriebsbehindernder Mangel liegt vor, wenn die Nutzung der jeweiligen Leistung erheblich eingeschränkt ist.

2.13.1.3. Ein leichter Mangel liegt vor, wenn die Nutzung der jeweiligen Leistung mit leichten Einschränkungen möglich ist.

2.13.1.4. Kein Mangel liegt vor, es treten aber dennoch leichte, betriebsbehindernde oder -verhindernde Einschränkungen auf.

2.13.1.5. Ein betriebsbehindernder Mangel liegt auch vor, wenn die leichten Mängel insgesamt zu einer erheblichen Einschränkung der Nutzung aller Einzelleistungen führen. 2.13.2. Über die Einordnung der auftretenden Einschränkungen als betriebsverhindernde, betriebsbehindernde und leichte Mängel oder kein Mangel entscheidet alphaBIT unter angemessener Berücksichtigung der Auffassung des Kunden.

2.13.3. Der Kunde verpflichtet sich, an der Feststellung mitzuwirken, alphaBIT insbesondere die von Drittsoftwareprodukten gelieferten oder nach Übergabe durch alphaBIT genutzten Daten zum Zwecke der Überprüfung zur Verfügung zu stellen.

 

2.14. Haftung für Mängel

2.14.1. Es besteht grundsätzlich ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist.

2.14.2. alphaBIT übernimmt die Gewähr, dass die Leistungen nicht mit Mängeln behaftet sind, die die Tauglichkeit zu dem vertragsgemäßen Gebrauch aufheben oder mindern.

2.14.3. Ein unerheblicher Mangel oder unerhebliche Minderung der Tauglichkeit ist unbeachtlich.

2.14.4. alphaBIT haftet nicht für Folgen unsachgemäßer Behandlung, Verwendung, Wartung und Bedienung oder bei Nichtbeachten der Bedienungsanleitung.

2.14.5. Sachmängelhaftungsansprüche des Kunden erstrecken sich nicht auf die Soft- oder Hardware, die der Kunde geändert hat oder die er nicht in einer vereinbarten Systemumgebung einsetzt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Nutzung für den gemeldeten Mangel nicht ursächlich ist.

2.14.6. Voraussetzung für die Ansprüche des Kunden ist die Reproduzierbarkeit oder Feststellbarkeit der Mängel.

2.14.7. Der Kunde hat Ware bei Kauf- und Werklieferungsverträgen unverzüglich nach der Ablieferung durch alphaBIT, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, alphaBIT unverzüglich Anzeige zu machen. Der Kunde hat die Anzeige unter Angabe der ihm bekannten und für deren Erkennung zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden, soweit keine andere Form der Störungsmeldung vereinbart ist. Er hat im Rahmen des Zumutbaren die Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel und ihrer Ursachen erleichtern. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Hat alphaBIT den Mangel arglistig verschwiegen, so kann alphaBIT sich auf diese Vorschriften nicht berufen.

2.14.8. Im Übrigen hat der Kunde Mängel unverzüglich unter Angabe der ihm bekannten und für deren Erkennung zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden, soweit keine andere Form der Störungsmeldung vereinbart ist. Er hat im Rahmen des Zumutbaren die Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel und ihrer Ursachen erleichtern.

2.14.9. Produktspezifische Mängelhaftungsbestimmungen sind auch in den besonderen Bestimmungen für besondere Leistungen enthalten. Sie gelten ergänzend und im Falle eines Widerspruchs mit den Bedingungen dieser allgemeinen Bestimmungen vorrangig.

2.14.10. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

 

2.15. Verzug

2.15.1. Im Verzugsfall kann der Kunde alphaBIT eine angemessene Frist zur Leistung setzen. Eine Frist ist angemessen, wenn sie mindestens 3 Wochen bemisst. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.

2.15.2. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von alphaBIT zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist während der Frist gemäß der ersten Unterziffer dieses Abschnitts (Verzug) Satz 1 und mit angemessener Frist vor deren Ablauf zu stellen. Bis zum Zugang der Antwort bei alphaBIT bleibt alphaBIT zur Leistung berechtigt.

2.15.2.1. Verlangt der Kunde Schadensersatz statt der Leistung und ist im Vertrag kein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, wird die Zahlungspflicht auf das Zweifache der monatlichen Vergütung für das betroffene Produkt begrenzt.

2.15.2.2. Der Anspruch auf die Leistung ist ausgeschlossen, sobald der Kunde statt der Leistung Schadensersatz verlangt hat.

2.15.2.3. Ist im Vertrag ein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, ist der Schadensersatz auf 5% der Gesamtvergütung für das betroffene Produkt begrenzt.

2.15.3. Ansprüche des Kunden auf Ersatz von entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.

2.15.4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht sofern Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von alphaBIT Erfüllungsgehilfen.

2.15.5. Produktspezifische Bestimmungen sind auch in den besonderen Bestimmungen für besondere Leistungen enthalten. Sie gelten ergänzend und im Falle eines Widerspruchs mit den Bedingungen dieser allgemeinen Bestimmungen vorrangig.

2.15.6. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

 

2.16. Sonstige Haftung

Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet alphaBIT nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

 

2.17. Nutzungsrechte

Die Nutzungsrechte ergeben sich aus den besonderen Bestimmungen für besondere Leistungen.

 

2.18. Schutzrechtsverletzung

2.18.1. Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die Nutzung der gelieferten Produkte geltend und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, haftet alphaBIT wie folgt:

2.18.1.1. alphaBIT wird nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten entweder die gelieferten Produkte so ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzen, aber im Wesentlichen den vereinbarten Leistungs- und Funktionsmerkmalen in für den Kunden zumutbarer Weise entsprechen oder den Kunden von Lizenzentgelten gegenüber dem Schutzrechtsinhaber oder Dritten freistellen. Gelingt dies alphaBIT zu angemessenen Bedingungen nicht, hat alphaBIT die Produkte gegen Erstattung der entrichteten Vergütung abzüglich eines die Zeit der Nutzung berücksichtigenden Betrages zurückzunehmen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, die Produkte zurückzugeben.

2.18.1.2. Voraussetzungen für die Haftung von alphaBIT sind, dass der Kunde alphaBIT von Ansprüchen Dritter unverzüglich verständigt, die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennt und jegliche Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen entweder alphaBIT überlässt oder nur im Einvernehmen mit alphaBIT führt. Dem Kunden durch die Rechtsverteidigung entstandene notwendige Gerichts- und Anwaltskosten gehen zu Lasten der alphaBIT.

2.18.1.3. Stellt der Kunde die Nutzung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung ein Anerkenntnis der behaupteten Schutzrechtsverletzung nicht verbunden ist.

2.18.1.4. Soweit der Kunde die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen alphaBIT ausgeschlossen.

2.18.1.5. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen einer Verletzung von Schutzrechten Dritter sind ausgeschlossen.

2.18.2. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht sofern Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von alphaBIT Erfüllungsgehilfen.

2.18.3. Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht, wenn die Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung von alphaBIT gedeckt sind und der Versicherer zahlt.

2.18.4. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

 

2.19. Verjährung

Ansprüche nach den Oberziffern Haftung aus Mängeln, Verzug, sonstige Haftung verjähren in 3 Jahren ab Kenntnis, spätestens jedoch in 5 Jahren nach Lieferung, soweit sich aus den besonderen Bestimmungen für besondere Leistungen nichts anderes ergibt.

 

2.20. Eigentumsvorbehalt

2.20.1. Das Eigentum an den von alphaBIT gelieferten Waren bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden im Eigentum von alphaBIT und darf weder verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden.

2.20.2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter ist der Kunde verpflichtet, alphaBIT unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.

2.20.3. Die Sicherheiten werden auf Verlangen des Kunden freigegeben, wenn der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 25 % übersteigt.

 

2.21. Vergütung

2.21.1. Die Höhe der Vergütung, deren Fälligkeit und Rechnungsstellung ergeben sich aus dem Vertrag und aus den besonderen Bestimmungen für besondere Leistungen der AGB.

2.21.2. Die Preise verstehen sich ab Werk und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

2.21.3. Soweit nichts anderes vereinbart, sind Rechnungen sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.

2.21.4. Der Lieferumfang ergibt sich aus dem Vertrag.

2.21.5. Erhöht oder senkt ein Vorlieferant von alphaBIT mit Wirkung für alphaBIT einen Preis, gibt alphaBIT diesen an den Kunden weiter.

2.21.5.1. Erhöhungen sind ausgeschlossen, für die ein Liefertermin innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss vereinbart ist.

2.21.5.2. Senkungen werden von alphaBIT ohne Ankündigung an den Kunden weitergegeben.

2.21.6. Bei Dauerschuldverhältnissen können die Preise für Leistungen erhöht werden. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt folgendes:

2.21.6.1. Eine Erhöhung der Vergütung kann erstmalig zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit erfolgen, weitere Erhöhungen frühestens jeweils 9 Monate nach Wirksamwerden der vorherigen Erhöhung angekündigt werden.

 

2.22. Rechnungsstellung

alphaBIT ist berechtigt, Rechnungen als pdf-Rechnungen per E-Mail zu versenden.

 

2.23. Datenschutz/ Geheimhaltung

2.23.1. Der Kunde sorgt dafür, dass alphaBIT alle relevanten, über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Sachverhalte, deren Kenntnis für alphaBIT aus Gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltung erforderlich sind, bekannt gegeben werden.

2.23.2. Vor Übergabe eines Datenträgers an alphaBIT stellt der Kunde die Löschung schutzwürdiger Inhalte sicher, soweit nichts anderes vereinbart ist.

2.23.3. Der Kunde und alphaBIT sorgen dafür, dass alle Personen, die mit der Bearbeitung oder Erfüllung des Vertrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Die nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung auf das Datengeheimnis ist spätestens vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit vorzunehmen und auf Verlangen nachzuweisen.

2.23.4. Der Kunde und alphaBIT sorgen dafür, dass alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen werden, die erforderlich sind, um die Ausführung der Vorschriften der vorgenannten Unterziffer zu gewährleisten.

2.23.5. Der Kunde und alphaBIT können den Vertrag ganz oder teilweise kündigen, wenn sie den Pflichten schuldhaft innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist nicht nachkommen oder Datenschutzvorschriften vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzen.

2.23.6. Der Kunde und alphaBIT sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten.

2.23.7. alphaBIT darf den Namen des Kunden und eine Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung in eine Referenzliste aufnehmen. Alle anderen Werbehinweise auf den Kunden werden vorab mit ihm abgesprochen.

 

2.24. Textform

Der Vertrag und seine Änderungen sowie alle vertragsrelevanten Erklärungen, Mitteilungs- und Dokumentationspflichten bedürfen der Schriftform, soweit nicht eine andere zusätzliche Form vereinbart ist.

 

2.25. Aufrechnungsverbot

Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen Zahlungsansprüche aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.

 

2.26. Anwendbares Recht/Gerichtsstand/Nebenabreden

2.26.1. Der Vertrag unterliegt einschließlich dieser AGB dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Wiener UN-Übereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG, UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.

2.26.2. Bei Rechtsstreitigkeiten ist Hannover Gerichtsstand.

2.26.3. alphaBIT ist berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu klagen.

2.26.4. Nebenabreden sind nicht getroffen worden.

 

2.27. Salvatorische Klausel

2.27.1. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

2.27.2. Die Vertragspartner werden zusammenwirken, um unwirksame Regelungen durch solche Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen.

 

2.28. Hinweise zu Drittsoftware und Nutzungsrechte an Drittsoftware

2.28.1. Es besteht die Möglichkeit, dass die Nutzung der Software von alphaBIT nach den Lizenzbestimmungen der beim Kunden eingesetzten Drittsoftware dazu führt, dass der Kunde weitere Nutzungsrechte an dieser Software dieser Anbieter erwerben muss.

2.28.2. Der Kunde ist selbst für die Beschaffung von Nutzungsrechten an Drittsoftware verantwortlich.

 

3. Besondere Bestimmungen für einzelne Leistungen

3.1. Bestimmungen für die Überlassung von proprietärer Software

3.1.1. Allgemeine Bestimmungen für die Überlassung von Software

3.1.1.1. Gegenstand des Vertrags

3.1.1.1.1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für die Überlassung und Nutzung von Software in der jeweils im Rahmen des Vertrages überlassenen Fassung.

3.1.1.1.2. Sie gelten nicht für zusätzliche Leistungen wie Installation, Integration, Anpassung und Erweiterung der Standardsoftware an Bedürfnisse des Auftraggebers oder Kunden.

3.1.1.1.3. Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Kunden, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.

 

3.1.1.2. Art und Umfang der Leistung

3.1.1.2.1. alphaBIT überlässt dem Kunden Software zu den Vereinbarungen im Vertrag.

3.1.1.2.2. Die Dokumentation der Software kann in Deutsch in digitaler Form auf der website von wissen.alphanext.de eingesehen werden.

3.1.1.2.3. Die Software wurde zu einem angemessenen Zeitpunkt vor der jeweiligen Auslieferung an den Kunden (so eine Auslieferung erfolgt) mit einem aktuellen Virensuchprogramm überprüft. alphaBIT erklärt, dass die Überprüfung keinen Hinweis auf Schadensfunktionen in der Software ergeben hat.

 

3.1.1.3. Nutzungsrechte

3.1.1.3.1. Software ist urheberrechtlich geschützt.

3.1.1.3.2. Software wird dem Kunden zur bestimmungsgemäßen Nutzung überlassen. Der Umfang der bestimmungsgemäßen Nutzung sowie Art und Umfang der Nutzungsrechte ergibt sich aus dem Vertrag und diesen AGB.

3.1.1.3.3. Die bestimmungsgemäße Nutzung wird mitbestimmt durch die System- und Einsatzumgebung der Software zum Zeitpunkt der erstmaligen Überlassung. Im Falle der Portierung von Software auf später angeschaffte Hardware kann es zu Nutzungseinschränkungen kommen, die gegen Entgelt ausgeräumt werden müssen.

3.1.1.3.4. Der Kunde verpflichtet sich, durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die bestimmungsgemäße Nutzung der Software sichergestellt ist.

3.1.1.3.5. Der Kunde ist berechtigt, von der Software eine Kopie zu Sicherungszwecken herzustellen. Die einer ordnungsgemäßen Datensicherung dienenden Vervielfältigungen der Software sind Teil des bestimmungsgemäßen Gebrauchs.

3.1.1.3.6. Die Nutzung in einer anderen als einer vereinbarten Systemumgebung bedarf der Zustimmung von alphaBIT. Ist eine im Vertrag definierte Systemumgebung nicht einsatzfähig, ist die Nutzung vorübergehend bis zur Störungsbehebung in einer anderen geeigneten Systemumgebung zulässig.

3.1.1.3.7. Der Kunde verpflichtet sich, die Software nicht in eine andere Codeform zu bringen, es sei denn, dass dies nach den urheberrechtlichen Vorschriften zulässig ist.

3.1.1.3.8. Das Kopieren, Duplizieren, Erweitern, Abändern, Entfernen, Löschen oder Entnehmen von Code aus dem CMS alphaNEXT ist nicht gestattet.

 

3.1.2. Besondere Bestimmungen für die Überlassung von Software

3.1.2.1. Zeitlich unbegrenzte Überlassung von Software

3.1.2.1.1. Nutzungsrechte

3.1.2.1.1.1. Werden im Vertrag keine anderweitigen Nutzungsrechte zugebilligt, räumt alphaBIT dem Kunden folgende Nutzungsrechte an der Software ein:

3.1.2.1.1.1.1. Das nicht ausschließliche, dauerhafte und übertragbare Nutzungsrecht, die Software in der im Vertrag vereinbarten Systemumgebung zu nutzen.

3.1.2.1.1.1.2. das dauerhafte und unkündbare Nutzungsrecht mit der Einschränkung der Unterziffer 1.2.1.2.

3.1.2.1.1.1.3. Ist der Kunde zur Übertragung der Nutzungsrechte an einen Dritten berechtigt und macht er von diesem Recht Gebrauch, hat er seine Verpflichtungen dem Dritten aufzuerlegen. Mit der Übertragung erlöschen die Nutzungsrechte des Kunden. Entsprechendes gilt bei Rückübertragungen. Alle vorhandenen Kopien der Software sind zu löschen oder an alphaBIT zurückzugeben.

3.1.2.1.1.1.4. Die Software enthält Open Source Software Dritter (nachfolgend „OSS” genannt). An dieser OSS erhält der Kunde abweichend von diesen AGB ausschließlich die Nutzungsrechte, die sich aus den für die OSS geltenden Lizenzbedingungen ergeben. Auf Verlangen des Kunden wird alphaBIT dem Kunden mitteilen, welche OSS in der Software oder den Softwareerweiterungen enthalten ist, und welche Lizenzbedingungen gelten, wenn sich dies nicht bereits aus der zur Software gehörenden Dokumentation ergibt.


3.1.2.1.2. Außerordentliche Kündigung der Nutzungsrechte

3.1.2.1.2.1. Verletzt der Kunde schwerwiegend die vereinbarten Nutzungsrechte oder Schutzrechte des Rechtsinhabers, kann alphaBIT die Nutzungsrechte an der betroffenen Software außerordentlich kündigen.

3.1.2.1.2.2. Im Falle der Kündigung ist der Kunde verpflichtet, das Original der von der Kündigung betroffenen Software einschließlich der Dokumentation und alle Kopien zu löschen oder an alphaBIT zurückzugeben.

3.1.2.1.2.3. Auf Verlangen von alphaBIT gibt der Kunde über die Löschung eine Erklärung ab.

3.1.2.1.2.4. Der Kunde ist berechtigt, eine Kopie der Software zu Prüf- und Archivierungszwecken zu behalten, wenn eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde. Die sonstigen gesetzlichen Regelungen bleiben unberührt.

 

3.1.2.1.3. Vergütung

3.1.2.1.3.1. Die Vergütung wird unverzüglich fällig.

3.1.2.1.3.2. Bei vereinbarten Teilleistungen gelten diese Regelungen entsprechend.


3.1.2.1.4. Haftung für Mängel, Mängelhaftungsfrist

3.1.2.1.4.1. Ist die Verpflichtung von alphaBIT zur Mängelbehebung vertraglich nicht ausgeschlossen, gilt Folgendes:

3.1.2.1.4.1.1. Die Verpflichtung von alphaBIT zur Mängelbehebung betrifft die jeweils letzte, vom Kunden übernommene Fassung der Software. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist eine neue Version vom Kunden zu übernehmen, wenn sie der Vermeidung oder Beseitigung von Mängeln dient. Zur Übernahme einer neuen Version ist der Kunde nicht verpflichtet, wenn ihm dies nicht zuzumuten ist, weil die neue Fassung wesentlich von den im Vertrag vereinbarten Festlegungen abweicht. Übernimmt der Kunde eine neue Fassung aus diesem Grunde nicht, bleiben anstelle seiner übrigen Rechte aus diesen AGB unberührt.

3.1.2.1.4.1.2. Bei Überlassung einer neuen Fassung der Software ist die jeweils ausgetauschte Fassung zu vernichten oder auf Verlangen an alphaBIT herauszugeben.

3.1.2.1.4.1.3. Enthält eine dem Kunden überlassene neue Fassung der Software mehr Funktionalität oder mehr Leistungsmerkmale als die vertraglich geschuldete Fassung („Mehrleistung“), ist der Kunde zur Zahlung einer zu vereinbarenden Überlassungsvergütung nur verpflichtet, wenn er die Mehrleistung nutzen will. Eine Pflicht zur Nutzung der Mehrleistung besteht nicht.

3.1.2.1.4.1.4. alphaBIT kann den Mangel nach eigener Wahl durch Beseitigung, Umgehung oder Neulieferung beheben. Zur Mängelbehebung gehört auch die Lieferung einer ausgedruckten oder ausdruckbaren Korrekturanweisung für die Dokumentation, soweit dies erforderlich ist.

3.1.2.1.4.2. Schließt alphaBIT die Mängelbehebung nicht innerhalb angemessener Frist ab, kann der Kunde eine Nachfrist setzen. Erfolgt die Nachbesserung oder Nachlieferung nicht innerhalb der Frist oder ist sie aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Kunde eine angemessene Herabsetzung der Vergütung verlangen.

3.1.2.1.4.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Gewährleistungsfrist für Mängel an Nacherfüllungsleistungen endet ebenfalls mit Ablauf der Gewährleistungsfrist gemäß vorstehendem Satz.

 

3.1.2.2. Zeitlich begrenzte Überlassung von Software (Miete/SaaS/Test- und Demonstrationszwecke)

3.1.2.2.1. Nutzungsrechte

3.1.2.2.1.1. Werden im Vertrag keine anderweitigen Nutzungsrechtsvereinbarungen getroffen, räumt alphaBIT dem Kunden folgende Nutzungsrechte an der Software ein:

3.1.2.2.1.2. das nicht ausschließliche Nutzungsrecht,

3.1.2.2.1.3. das Nutzungsrecht in der im Vertrag vereinbarten Systemumgebung,

3.1.2.2.1.4. das nicht übertragbare Nutzungsrecht,

3.1.2.2.1.5. das zeitlich befristete und kündbare Nutzungsrecht.

3.1.2.2.1.6. Entsprechendes gilt für die Überlassung zu Test- und Demonstrationszwecken für den Zeitraum des Tests oder der Demonstration

3.1.2.2.1.7. Die Software enthält Open Source Software Dritter (nachfolgend „OSS” genannt). An dieser OSS erhält der Kunde abweichend von diesen AGB ausschließlich die Nutzungsrechte, die sich aus den für die OSS geltenden Lizenzbedingungen ergeben. Auf Verlangen des Kunden wird alphaBIT dem Kunden mitteilen, welche OSS in der Software oder den Softwareerweiterungen enthalten ist, und welche Lizenzbedingungen gelten, wenn sich dies nicht bereits aus der zur Software gehörenden Dokumentation ergibt.

 

3.1.2.2.2. Vertragsdauer und Kündigung der Nutzungsrechte

3.1.2.2.2.1. Die Dauer der Überlassung der Software ergibt sich aus dem Vertrag.

3.1.2.2.2.2. Verstößt der Kunde schwerwiegend gegen die vereinbarten Nutzungsrechte oder Rechte des Eigentümers, kann alphaBIT die Nutzungsrechte an der betroffenen Software außerordentlich kündigen. Dies setzt voraus, dass eine erfolglose Mahnung durch alphaBIT vorausgegangen ist

3.1.2.2.2.3. Im Falle der Kündigung ist der Kunde verpflichtet, das Original der von der Kündigung betroffenen Software einschließlich der Dokumentation und alle Kopien zu löschen oder an alphaBIT zurückzugeben. Auf Verlangen von alphaBIT gibt der Kunde über die Löschung eine Erklärung ab. Der Kunde ist berechtigt, eine Kopie der Software zu Prüf- und Archivierungszwecken zu behalten, wenn im Vertrag eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde.

3.1.2.2.2.4. Die sonstigen gesetzlichen Regelungen bleiben unberührt.


3.2. Serviceleistungen für Software

3.2.1. Art und Umfang

3.2.1.1. alphaBIT erbringt Serviceleistungen für Software entsprechend den Vereinbarungen im Angebot und durch Personal, das für die Erbringung der vereinbarten Serviceleistungen qualifiziert ist.

3.2.1.2. Gegenstand des Service ist die zum Zeitpunkt der Auslieferung aktuelle Version der Software unter Berücksichtigung der bis zum Zeitpunkt der aktuellen Leistung erbrachten bisherigen Leistungen, das heißt geschuldet ist der Service für die aktuelle von alphaBIT herausgegebenen Version. Alt-Versionen müssen nicht gepflegt werden.

3.2.1.2.1. Setzt der Kunde die im Angebot aufgeführte Software nicht entsprechend der Systemumgebung ein, hat er keinen Anspruch auf vereinbarte Serviceleistungen.

3.2.1.2.2. Setzt der Kunde die im Angebot aufgeführte Software nicht entsprechend den Nutzungsrechtsvereinbarungen des Überlassungsvertrages ein, hat er keinen Anspruch auf die Serviceleistungen.

 

3.2.2. Mitwirkung des Kunden

3.2.2.1. Der Kunde wird alphaBIT bei der Erbringung der dienstvertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen.

3.2.2.2. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch alphaBIT, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, alphaBIT unverzüglich Anzeige zu machen.

3.2.2.3. Die Meldung von Mängeln hat grundsätzlich über das Ticketsystem (Support-Formular im Backend von alphaNEXT) von alphaBIT oder, falls vereinbart, über die hierzu zur Verfügung gestellte Telefonnummer zu erfolgen. Die Meldung hat den Mangel (insbesondere Bedingungen, unter denen er auftritt, Symptome und Auswirkungen des Mangels) präzise zu beschreiben.

3.2.2.4. Der Kunde hat im Rahmen des Zumutbaren die Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel und ihrer Ursachen erleichtern.

3.2.2.5. Auf Anforderung hat der Kunde die Systemumgebung für die im Angebot aufgeführte Software mitzuteilen.

3.2.2.6. Der Kunde ist verpflichtet, alphaBIT über seine Einsatzumgebung sowie rechtzeitig über Änderungen an dieser Einsatzumgebung und der im Angebot aufgeführten Software zu informieren, sofern sich diese auf die dienstvertraglichen Leistungen von alphaBIT auswirken.

3.2.2.7. Der Kunde wird alphaBIT vor Ort zu seinen regelmäßigen Geschäftszeiten und im notwendigen Umfang Zugriff auf die für die Leistungserbringung erforderliche Hard- und Software gewähren sowie die erforderlichen technischen Einrichtungen bereitstellen. Soweit es die Dringlichkeit der jeweiligen Leistung erfordert, wird der Zugriff auch außerhalb der regelmäßigen Geschäftszeiten des Auftraggebers gewährt.

3.2.2.8. Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Kunden.

 

3.2.3. Service Level Agreements

3.2.3.1. Der Kunde kann mit alphaBIT vereinbaren, innerhalb welcher Zeit die Leistungen erbracht werden sollen.

3.2.3.2. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, wird alphaBIT auf die Meldung eines Mangels durch den Kunden innerhalb vereinbarter Fristen reagieren („Reaktionszeiten“).

3.2.3.3. Voraussetzung für den Beginn der jeweiligen Zeiten ist, dass der Kunde das von alphaBIT zur Verfügung gestellte Ticketsystem (Support-Formular im Backend von alphaNEXT) verwendet.

 

3.2.4. Nutzungsrechte

3.2.4.1. Die Verpflichtung zur Lieferung von Programmkorrekturen umfasst auch die Verpflichtung zur Einräumung von Nutzungsrechten in Art und Umfang, wie sie für die im Angebot aufgeführte Software bestehen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

3.2.4.2. Der Kunde teilt alphaBIT Änderungen der Nutzungsrechte und – soweit erforderlich – auch Änderungen der Bearbeitungsrechte durch Dritte mit.

 

3.2.5. Vergütung

3.2.5.1. Eine im Angebot angebotene pauschale Vergütung ist das Entgelt für alle mit dieser pauschalen Vergütung vereinbarten Leistungen, soweit nichts anderes im Vertrag geregelt ist.

3.2.5.2. Die pauschale monatliche Vergütung wird entsprechend dem angebotenen Benutzerumfang berechnet.

3.2.5.3. Die Pflicht zur Zahlung der pauschalen Gebühr beginnt mit Lieferung des Produkts.

 

3.2.6. Rechtsfolgen bei Leistungsstörungen der Serviceleistungen

3.2.6.1. Wird die Serviceleistung nicht vertragsgemäß erbracht und hat alphaBIT dies zu vertreten, ist alphaBIT verpflichtet, die Serviceleistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen.

3.2.6.2. Voraussetzung ist eine Rüge des Kunden die unverzüglich zu erfolgen hat, spätestens innerhalb von 1 Woche nach Kenntnis.

3.2.6.3. Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Serviceleistung aus von alphaBIT zu vertretenden Gründen auch innerhalb einer vom Kunden ausdrücklich zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Kunde berechtigt, die Vereinbarung über die betroffene Serviceleistung fristlos zu kündigen.

3.2.6.4. Ist durch die nicht vertragsgemäße Leistung und nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist die Fortsetzung des gesamten Vertrages für den Kunden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumutbar, kann er diesen insgesamt oder teilweise kündigen.

3.2.6.5. Im Falle der Kündigung hat alphaBIT Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen. Die Vergütung entfällt nur für solche Leistungen, für die der Kunde innerhalb von 3 Wochen nach Erklärung der Kündigung nachweist, dass sie für ihn nicht nutzbar und ohne Interesse sind.

3.2.6.6. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus einem anderen wichtigen Grund bleibt unberührt. alphaBIT hat in diesem Falle Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen. Die Vergütung entfällt nur für solche Leistungen, für die der Kunde innerhalb von 3 Wochen nach Erklärung der Kündigung darlegt, dass sie für ihn ohne Interesse sind.

 

3.3. Hosting Leistungen

3.3.1. Leistungspflichten

3.3.1.1. alphaBIT gewährleistet eine Erreichbarkeit nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von alphaBIT liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist. alphaBIT kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.

3.3.1.2. Gerät alphaBIT mit Leistungsverpflichtungen in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn alphaBIT eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält. Die Nachfristsetzung muss in Textform erfolgen.

 

3.3.2. Haftung

alphaBIT haftet nach den allgemeinen Bestimmungen dieser AGB.

 

3.4. Sonstige Dienstleistungen

3.4.1. Art und Umfang

3.4.1.1. alphaBIT erbringt die Dienstleistung zu den Bedingungen im Angebot.

3.4.1.2. Der Kunde trägt die Projekt- und Erfolgsverantwortung.

3.4.1.3. Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Kunden.

3.4.1.4. Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand des Angebots.

3.4.1.5. alphaBIT erbringt die Dienstleistung nach dem beim Angebot aktuellen Stand der Technik und durch Personal, das für die Erbringung der Leistungen qualifiziert ist.

 

3.4.2. Zusammenarbeit von alphaBIT und dem Kunden

3.4.2.1. Ansprechpartner der Parteien sind ausschließlich die benannten verantwortlichen Ansprechpartner.

3.4.2.2. Der Kunde wird Wünsche wegen der zu erbringenden Dienstleistung ausschließlich dem von alphaBIT benannten verantwortlichen Ansprechpartner übermitteln und den übrigen von alphaBIT eingesetzten Personen keine Weisungen erteilen.

3.4.2.3. Die von alphaBIT eingesetzten Personen treten in kein Arbeitsverhältnis zum Kunden, auch soweit sie Leistungen in dessen Räumen erbringen.

 

3.4.3. Mitwirkungsleistung des Kunden

3.4.3.1. Der Kunde wird alphaBIT bei der Erbringung der Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen.

3.4.3.2. Er wird ihr insbesondere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen. Darüberhinausgehende Mitwirkungsleistungen bedürfen der gesonderten Vereinbarung.

 

3.4.4. Qualitative Leistungsstörung

3.4.4.1. Wird die Dienstleistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat alphaBIT dies zu vertreten, so ist sie verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Eine Frist ist angemessen, wenn sie mindestens 3 Wochen bemisst.

3.4.4.2. Voraussetzung ist eine Rüge des Kunden, die unverzüglich zu erfolgen hat, spätestens innerhalb von 1 Woche nach Kenntnis.

3.4.4.3. Gelingt die angebotene Dienstleistung aus von alphaBIT zu vertretenden Gründen auch innerhalb einer vom Kunden ausdrücklich zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag zu kündigen.

3.4.4.4. In diesem Falle hat alphaBIT Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen.

3.4.4.5. Die Vergütung entfällt nur für solche Leistungen, für die der Kunde innerhalb von 3 Wochen nach Erklärung der Kündigung nachweist, dass sie für ihn nicht nutzbar und ohne Interesse sind.

3.4.4.6. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

3.4.4.7. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen qualitativer Leistungsstörungen sind ausgeschlossen.

3.4.4.8. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder wenn Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von alphaBIT Erfüllungsgehilfen.

 

3.4.5. Änderung der Dienstleistung

3.4.5.1. Der Kunde kann nach Vertragsschluss Änderungen des Leistungsumfangs im Rahmen der Leistungsfähigkeit von alphaBIT gegen Vergütung verlangen, es sei denn, dies ist für alphaBIT unzumutbar.

3.4.5.2. Das Änderungsverfahren ist zu dokumentieren, soweit nichts anderes vereinbart ist.

3.4.5.3. alphaBIT hat auf das Änderungsverlangen des Kunden innerhalb von 15 Arbeitstagen mitzuteilen, ob das Änderungsverlangen für sie nicht zumutbar oder nicht durchführbar ist.

3.4.5.4. Ist das Änderungsverlangen zumutbar und durchführbar, teilt alphaBIT gleichzeitig mit, ob eine umfangreiche Prüfung erforderlich ist oder nicht.

3.4.5.5. Ist eine umfangreiche Prüfung des Änderungsverlangens erforderlich, hat alphaBIT gleichzeitig ein entsprechendes Prüfungsangebot mit Angaben zur Vergütung zu unterbreiten.

3.4.5.6. Der Kunde wird binnen 10 Arbeitstagen entweder den Prüfungsauftrag erteilen oder ablehnen.

3.4.5.7. Ist eine umfangreiche Prüfung des Änderungsverlangens nicht erforderlich, hat alphaBIT entweder ein Realisierungsangebot unter Angabe von Leistungszeitraum, geplanten Terminen und Auswirkungen auf die Vergütung zu unterbreiten oder die Durchführung der beantragten Änderungen zu vereinbaren.

3.4.5.8. Der Kunde wird das Realisierungsangebot von alphaBIT innerhalb der Angebotsbindefrist annehmen oder ablehnen.

3.4.5.9. Vereinbarte Leistungsänderungen sind durch entsprechende Anpassung des Angebots verbindlich zu dokumentieren.

3.4.5.10. Der Kunde und alphaBIT können vereinbaren, dass die von dem Änderungsverlangen betroffenen Dienstleistungen bis zur notwendigen Anpassung der vertraglichen Vereinbarungen unterbrochen werden. Kommt die notwendige Anpassung der Vereinbarungen nicht innerhalb der Angebotsbindefrist des Realisierungsangebotes zustande, so werden die Arbeiten auf der Grundlage des Vertrages weitergeführt. Die Leistungszeiträume verlängern sich um die Zahl der Arbeitstage, an denen infolge des Änderungsverlangens bzw. der Prüfung des Änderungsverlangens die Arbeiten unterbrochen wurden. alphaBIT kann für die Dauer der Unterbrechung die vereinbarte Aufwandsvergütung oder eine angemessene Erhöhung des vereinbarten Festpreises verlangen, es sei denn, dass alphaBIT von der Unterbrechung betroffene Arbeitnehmer anderweitig eingesetzt oder einzusetzen böswillig unterlassen hat.

 

3.5. Test-Lizenz

3.5.1. Die Software bei Nutzung der Test-Lizenz wird dem Kunden unentgeltlich im Wege der Schenkung zur Verfügung gestellt. Für die Test-Lizenz bietet alphaBIT keine Support-Dienstleistungen an.

3.5.2. Die Lizenzbedingungen ergeben sich für die Software bei Nutzung der Test-Lizenz ausschließlich aus den AGPLv3 und sind vom Kunden zu beachten. Die Lizenzbedingungen der MIT sind unter https://opensource.org/licenses/MIT abrufbar. Die Lizenzbedingungen der AGPLv3 sind unter www.gnu.org/licenses/agpl-3.0.de.html abrufbar. alphaBIT gewährt dem Kunden das Recht zur Verwendung der Software im Umfang der Lizenz selbst und ergänzend im Rahmen der Nutzungsbedingungen in diesen AGB. Die Lizenzbedingungen der Test-Lizenz werden durch diese AGB nicht eingeschränkt oder verändert. Rechte an gesondert erworbenen Softwareerweiterungen, die sich aus deren Lizenzbedingungen ergeben, werden dadurch nicht eingeschränkt. Darüber hinaus gehende Rechte werden nicht eingeräumt.

3.5.3. Der Kunde gewährt alphaBIT das Recht, ihn als Referenzkunden nennen und die Wort- und Bildmarken des Kunden zu Werbezwecken verwenden zu dürfen.

 

3.6. alphaNEXT Lizenz- und Rechnungsdaten

Im Backend der Software erhält der Kunde die Möglichkeit Einsicht in die Lizenz- und Rechnungsdaten zu erhalten und diese auf Anfrage über das Ticketsystem (Support-Formular im Backend von alphaNEXT) ändern zu lassen. Um kostenpflichtige Angebote nutzen zu können, ist es erforderlich, dass die Rechnungsdaten des Kunden vollständig hinterlegt sind. Als Rechnungsdaten werden folgende bezeichnet: Vor- und Nachname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Stadt sowie E-Mail Adresse.


 

3.7. alphaNEXT Stores

3.7.1. alphaBIT bietet dem Kunden die Möglichkeit, über elektronische Plattformen (nachfolgend „alphaNEXT Stores“ genannt) Softwareerweiterungen (einschließlich Templates) kostenfrei und kostenpflichtig zu buchen.

3.7.2. Die Nutzung der alphaNEXT -Stores setzt zwingend voraus, dass die in 3.6 genannten Rechnungsdaten vollständig hinterlegt sind.

 

3.8. alphaNEXT Stores für Nutzer

3.8.1. alphaBIT bietet dem Kunden die Möglichkeit, über die alphaNEXT Stores Softwareerweiterungen für die Software zu kaufen, zu mieten oder unentgeltlich zu nutzen.

3.8.2. Der Kunde wird in diesem Zusammenhang nachfolgend „Nutzer“ genannt.

3.8.2.1. Zu einer Softwareerweiterung kann eine Subscription gehören, die den Nutzer zu den Bedingungen der Subscription zu Patches, Updates und Support für die Softwareerweiterung berechtigt.

3.8.2.2. Die Nutzung der alphaNEXT -Stores setzt zwingend voraus, dass die in 3.6 genannten Rechnungsdaten vollständig hinterlegt sind.

3.8.2.3. alphaBIT stellt die alphaNEXT Stores für den Nutzer unter nachfolgenden Regelungen zur Verfügung:

3.8.2.3.1. Der Vertrag über den Erwerb von Softwareerweiterungen in einem alphaNEXT Store, ggf. einschließlich einer Subscription, kommt zwischen alphaBIT und dem Nutzer zustande.

3.8.2.3.2. Alternativ zum Kauf ist für einige Softwareerweiterungen auch Miete möglich.

3.8.2.3.3. Ein Vertrag über eine Softwareerweiterung in einem alphaNEXT Store kommt mit Installation der Softwareerweiterung zustande.

3.8.2.3.4. Ein Miet- und/oder Subscriptionvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und mindestens für einen Nutzungsmonat, der mit dem ersten Tag der Installation beginnt. Die Kündigung ist jederzeit zum Ende des laufenden Nutzungsmonats möglich. Bereits begonnene Nutzungsmonate werden stets vollständig in Rechnung gestellt. Bereits gezahlte oder angefallene Mieten werden für den laufenden Nutzungsmonat nicht gutgeschrieben. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für alphaBIT insbesondere vor, wenn der Kunde schuldhaft und schwerwiegend die für die Softwareerweiterung vereinbarten, im alphaNEXT Store genannten Nutzungsbedingungen oder Schutzrechte des Rechteinhabers verletzt.

3.8.2.3.5. Mit der Beendigung des Mietvertrags muss der Nutzer die Erweiterung zurückgeben, wobei die Löschung und Deinstallation im Backend sowie die Löschung der Dateien der Erweiterung ausgeführt werden muss. Wird die Softwareerweiterung nach Beendigung der Vertragslaufzeit nicht deinstalliert und gelöscht, sondern weiter genutzt, entsteht für die Dauer der unberechtigten Nutzung ein Schadensersatzanspruch in gleicher Höhe wie die zuvor gezahlte Miete, ohne dass hierdurch ein neues Nutzungsrecht begründet wird. Außerdem entsteht ein Zuschlag für die unberechtigte Nutzung in gleicher Höhe wie die zuvor gezahlte Miete.

3.8.2.3.6. Softwareerweiterungen für die Software werden durch den Nutzer installiert und in Betrieb genommen. Zu einem Update ist der Nutzer nur berechtigt, wenn er die Softwareerweiterung gemietet oder eine Subscription erworben hat.

3.8.2.3.7 Ansprüche des Nutzers aus der gesetzlichen Mängelhaftung oder Garantien bleiben unberührt.